Verkehrsverbund der Region Hannover

Fahrgastrechte Eisenbahn

Ab 29.07. 2009 gelten aufgrund der bundesweit einheitlichen Fahrgastrechte im Schienenpersonenverkehr auch beim GVH neue Beförderungsbedingungen. Das sind die wesentlichen Änderungen:

Besondere Bestimmungen für Fahrpreisentschädigungen – nur im Eisenbahnverkehr!
Fahrgäste haben bei Ausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen Ansprüche gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sie befördert hat. Das gilt auch für Fahrgäste mit GVH-Fahrkarte.

Wann gibt es wie viel Entschädigung?

  • Fahrgäste mit einem Einzelfahrschein haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25% (für eine Verspätung von 60 bis 119 Minuten) beziehungsweise 50% des Preises (für eine Verspätung ab 120 Minuten).
  • Bei Fahrkarten, die zu mehr als einer Fahrt berechtigen, wird als Entschädigung für eine Verspätung ab 60 Minuten eine Pauschale gezahlt: für eine Fahrt in der 2. Klasse 1,50 €; für eine Fahrt in der 1. Klasse 2,25 €.
  • Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Bei Cards werden insgesamt höchstens 25% des tatsächlich gezahlten Preises entschädigt. Entschädigungen bei SemesterCards bzw. SemesterTickets sind auf einen Höchstbetrag von 4,50 € begrenzt.

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Bei Cards mit einer Gültigkeit bis zu einem Monat sind Anträge auf Entschädigung gesammelt nach Ablauf der Gültigkeit einzureichen.
  • Bei Cards mit längerer Gültigkeit (JahresAbos, FirmenAbos, SammelbestellerAbos) sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenso gesammelt einzureichen, da eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag 4,00 Euro übersteigt. Verspätungen, die länger als 1 Jahr zurückliegen, werden dabei nicht berücksichtigt.

Nutzung höherwertiger Züge
Ist eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar, darf ein höherwertiger oder von der Zugbindung abweichender Zug genutzt werden. Dieses gilt nicht für Fahrgäste, die ein Niedersachsenticket, Schönes-Wochenende-Ticket, ErmäßigungsTicket, GruppenTicket, KombiTicket, CongressCard, Fluggast-Ticket, Fahrkarten für Hotelgäste, SemesterCard, U21-Cards  oder SchülerFerienTicket nutzen.


Wo ist der Anspruch anzumelden?
Grundsätzlich sind die Ansprüche aus den gesetzlich geregelten Fahrgastrechten gegenüber dem jeweils verursachenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend zu machen.
Im Gebiet des GVH sind dies:

Für den S-Bahn und Regionalverkehr der DB, (R1, R2, R4, R9-R11)
Deutsche Bahn AG
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
 

Für die Regionalverkehrsstrecken der metronom (ME), (R8 und R12)
metronom Eisenbahngesellschaft mbH
St.-Viti-Straße 15
29525 Uelzen

Für die Regionalverkehrsstrecke der eurobahn (ERB), (R 13)
KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Niederlassung eurobahn
Meisenstraße 65
33607 Bielefeld"

Das Fahrgastrechte-Formular, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, erhalten Sie in den Zügen bzw. den Verkaufsstellen der genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie als Download unter http://www.fahrgastrechte.info/

Das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen ist ebenso über die Internetseite http://www.fahrgastrechte.info/ zu ermitteln. Für nach dem GVH-Tarif ausgestellte Fahrausweise kann eine Geltendmachung von Ansprüchen aus den gesetzlich geregelten Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr auch erfolgen bei: 

  • Servicecenter Fahrgastrechte
    60647 Frankfurt am Main.


GVH-Pünktlichkeitsgarantie gilt weiter!
Die neuen gesetzlichen Fahrgastrechte legen bundesweit einen Mindeststandard fest und gelten nur im Eisenbahnverkehr. Die GVH-Pünktlichkeitsgarantie ist für die Fahrgäste in vielen Fällen vorteilhafter – und sie gilt weiterhin:

  • Bei Verspätung von mehr als 20 Minuten erhalten Fahrgäste als Entschädigung ein Tagesticket beziehungsweise die Erstattung von Taxikosten (in der Zeit von 23 bis 5 Uhr, maximal 20€). Dies gilt natürlich nur, wenn das Verkehrsunternehmen für die Verspätung verantwortlich ist. Mehr Informationen darüber und das Formular zum Ausdrucken finden Sie unter: Kundengarantie (118 KB)
  • Sie müssen sich entscheiden: Wenn Sie für eine Verspätung gesetzliche Ansprüche gegen das Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht haben, können Sie die GVH-Pünktlichkeitsgarantie nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.

 

 

Express-Auskunft

An Ab
Erweiterte Suche