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© GVH/Kunte

GVH Garantie: Garantiert pünktlich und sauber

Wenn Sie mit Bussen und Bahnen im GVH unterwegs sind, werden Sie pünktlich ankommen und saubere Fahrzeuge vorfinden. Das garantieren Ihnen die Verkehrsunternehmen im GVH. Informieren Sie sich hier über unsere Garantiebedingungen und das richtige Vorgehen im Garantiefall. 

Der GVH Garantie Online-Antrag

Hier können Sie Ihren Antrag zur GVH Pünktlichkeitsgarantie stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Deutschlandticket:

Fragen und Antworten zur Nutzung der Pünktlichkeitsgarantie mit dem Deutschlandticket

FAQ zur Garantie

  • Die GVH Garantie gilt für alle Fahrgäste mit GVH Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde.
  • Ausgenommen sind Fahrten mit der Schulfahrkarte und mit Fahrkarten, die nicht vom GVH herausgegeben werden (z.B. BahnCard 100, City-Ticket, Niedersachsen-Ticket und nicht vom GVH herausgegebene Deutschlandtickets), sowie alle Fahrten im sprinti.
  • Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.

  • Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten am Fahrziel.
  • Wenn die Fahrt ausgefallen ist und deshalb eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrziel eingetreten ist oder zu erwarten war.
  • Wenn der Fahrgast aufgrund der Verspätung seinen Anschluss nicht erreicht hat und somit sein Fahrziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreicht hat.

Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die jeweils aktuell gültigen Fahrplanzeiten und Anschlüsse, wie sie in der Fahrplanauskunft unter gvh.de veröffentlicht sind. Bei geplanten und mindestens 24 Stunden vorab veröffentlichten Abweichungen vom Regelfahrplan (zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Hochwasser, Streik) ist der Sonderfahrplan Grundlage für einen Garantieanspruch.

In der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr oder wenn der Fahrgast aufgrund einer Verspätung länger als eine Stunde warten müsste, werden statt der Entschädigung, die Kosten für ein Taxi bis maximal 25,00 Euro erstattet.

Sollte die Kleidung nach der Fahrt mit Bussen und Bahnen beschmutzt sein, können Kosten für die Reinigung in Höhe von maximal 25,00 Euro erstattet werden – vorausgesetzt, die Ursache für die Verschmutzung liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Die Sauberkeitsgarantie kann nur per Post oder persönlich eingereicht werden.

Die GVH Garantie muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Vorfall in Anspruch genommen werden. Der Antrag kann über folgende Wege gestellt werden:

  • Über unseren Online-Antrag (nur bei Pünktlichkeitsgarantie)
  • Per Post an den GVH – Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Karmarschstr. 30/32, 30159 Hannover
  • Persönlich in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen (auf dem dafür vorgesehenen Antrag)

Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:

  • Fahrausweis (Original oder Kopie/Scan)
  • Bei Onlinetickets: die ausgedruckte Fahrkarte oder die Mail der Kaufbestätigung
  • Für die Übernahme von Taxikosten: Die Taxiquittung (Original)
  • Für die Sauberkeitsgarantie: Auch die Reinigungsquittung (Original)

Sie erhalten die Entschädigung in Form einer Überweisung. Im Falle einer Ablehnung des Garantieantrages erhält die Kundin oder der Kunde mit dem Antwortschreiben eine Begründung für die Ablehnung.

  • Sie haben eine Einzelkarte benutzt? Dann bekommen Sie eine Einzelkarte des gleichen Gültigkeitsbereiches ersetzt.
  • Sie haben eine Tageskarte benutzt? Dann bekommen Sie 50 Prozent der Tageskarte des gleichen Gültigkeitsbereiches ersetzt.
  • Sie haben eine Zeitkarte benutzt? Dann überweisen wir Ihnen 5,00 Euro.
  • Sie haben ein Kombiticket benutzt? Dann bekommen sie eine Einzelkarte der Zonen ABC ersetzt.

  • Entschädigt werden maximal 5,00 Euro pro Fahrt, maximal zwei Fahrten pro Tag, maximal zehn Fahrten im Monat
  • Bei Monats- oder Jahreskarten ist die Entschädigung auf den vom Fahrgast gezahlten Preis der Karte pro Monat begrenzt.

Bedingungen für die GVH Garantie

In der unten stehenden PDF finden Sie die Bedingungen für die Inanspruchnahme der GVH Garantie. 

PDF Download Flyer GVH Garantie und Garantiebedingungen

Abbildung des GVH Garantie Logos mit einem weißen Kreis auf blauem Hintergrund. Im Kreis stehen die Worte „Sauberkeit, GVH und Pünktlichkeit“
Der GVH bietet mit der Pünktlichkeitsgarantie Fahrgästen einen besonderen Service. Nutzen Sie einfach das oben stehende Formular, um einen Antrag zu stellen.© GVH/B&B.

Garantie­ausschluss

Die GVH Garantie ist eine freiwillige Leistung des GVH für seine Kundinnen und Kunden. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht.

Der GVH behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie, Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Der Fahrgast erhält eine Mitteilung, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben erhält die Kundin bzw. der Kunde eine Mitteilung über den Ausschluss von der GVH Garantie.

Hinweis zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr

Im Eisenbahnverkehr gelten besondere gesetzliche Fahrgastrechte. Wenn die gesetzliche Regelung in Anspruch genommen wird, ist eine zusätzliche Inanspruchnahme der GVH Garantie nicht möglich. In vielen Fällen ist die GVH Garantie aber für Sie vorteilhafter.

Bei Zugausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen, die eine Verzögerung von mehr als 60 Minuten am Fahrtziel verursachen, haben Fahrgäste der Eisenbahnverkehrsunternehmen im GVH Anspruch auf Entschädigung. Im Folgenden erfahren Sie in welcher Höhe die Erstattung ausfällt und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Sie erhalten 25 Prozent des Preises für Ihren Einzelfahrschein erstattet.

Sie erhalten 50 Prozent des Preises für Ihren Einzelfahrschein erstattet.

Ab einer Zugverspätung von einer Stunde am Zielort, bekommen Sie eine Pauschale von 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse).

Sie erhalten eine Entschädigung von höchstens 25 Prozent des gezahlten Preises. Der Mindestbetrag für eine Erstattung beträgt 4,00 Euro.

  • Für Verspätungen oder Zugausfälle, die bei der WestfalenBahn auftreten, müssen Sie das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das Sie hier herunterladen können. Für Verspätungen oder Zugausfälle, die bei der Transdev auftreten, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular der Transdev. Für alle anderen Verspätungen im Eisenbahnverkehr der GVH Verbundpartner erhalten Sie das Fahrgastrechte-Formular auf der Internetseite  www.fahrgastrechte.info. Hier können Sie auch nachschauen, welches Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig ist. Fahrgastrechte-Formulare erhalten Sie außerdem in den Zügen und Verkaufsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
  • Besitzen Sie eine GVH Fahrkarte mit einer Gültigkeit bis zu einem Monat, sollten Sie Anträge auf Entschädigungen sammeln und nach Ablauf der Gültigkeit zusammen einreichen.
  • Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer GVH Monatskarte im Abonnement sollten Sie Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenfalls sammeln. Ab einem Betrag in Höhe von 4,00 Euro können Sie diese dann einreichen. Verspätungen, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht berücksichtigt.
  • Die ausgefüllten Formulare stecken Sie bitte zusammen mit Ihrer Fahrkarte oder einer Kopie Ihrer GVH Monatskarte im Abo sowie eventuell weiteren Belegen in einen Umschlag. Diesen können Sie dann in einem DB Reisezentrum abgeben oder an folgende Adresse senden: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.

Ist eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar, dürfen Sie einen höherwertigen Zug – etwa einen ICE statt eines Regional-Expresses – nutzen. Haben Sie eine Fahrkarte mit Zugbindung, können Sie in dem Fall auch einen anderen Zug nehmen.

Diese Regelungen gelten allerdings nicht für folgende Fahrkarten:

  • Niedersachsen-Ticket
  • ermäßigte Fahrkarten
  • Fahrkarten für Gruppen
  • GVH Kombitickets
  • Fluggast-Ticket
  • Tickets für Hotelgäste
  • Deutschlandticket
  • Deutschlandticket Job

Besitzen Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs, müssen Sie bei Nutzung eines tariflich höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen.

Auf Fahrgastrechte.info, SBahn-Hannover.de und Westfalenbahn.de finden Sie weitere Informationen im Überblick.