Deutschlandticket: Job- und Sozialticket als 365-Euro-Variante im GVH geplant
Das bundesweite Deutschlandticket wird zum 1. Mai kommen, ab dem 3. April startet im GVH der Vorverkauf. Dann wird es zum Preis von 49 Euro ein deutschlandweit gültiges ÖPNV-Ticket geben, das monatlich gekündigt werden kann. Damit ist klar: Das Deutschlandticket ist günstiger, als bisher bestehende Angebote, des Sozial- oder Jobtickets im GVH. Region Hannover und der Großraum-Verkehr Hannover haben sich daher geeinigt, eine 365-Euro-Variante des Deutschlandtickets für Nutzerinnen und Nutzer eines Job- und Sozialtickets anzubieten: das Hannover Jobticket und das Hannover Sozialticket.
Hannover Jobticket für Arbeitgeber aus der Region Hannover
Betriebe, die künftig vom Hannover Jobticket profitieren wollen, müssen ihre Betriebsstätte in der Region Hannover haben. Die Region Hannover gewährt als Rabattgeber über den GVH den teilnehmenden Unternehmen einen Ticket-Rabatt von 13 Prozent, dafür zahlen die Unternehmen 25 Prozent des Preises von 49 Euro eines Deutschlandtickets. Für Abonnentinnen und Abonnenten bleibt dann ein monatlicher Betrag von 30,38 Euro. Darüber hinaus wird der GVH die Möglichkeit anbieten, für einen Aufpreis von 4,90 Euro weiterhin Mitnahmeregelungen für einen Erwachsenen oder drei Kinder von Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen zu nutzen. Diese Möglichkeit bietet das Deutschlandticket in seiner ursprünglichen Form nicht.
Hannover Sozialticket wird stark nachgefragt sein
Beim Hannover Sozialticket bezuschusst die Region Hannover den gesamten Differenzbetrag zum 365-Euro-Jahresbeitrag – pro Tag zahlen sie also einen Euro. Die Zielgruppe dieses Tickets sind Menschen, die aktuell die Region-S-Karte beziehen – das waren zuletzt rund 147.000 Personen.
Anspruch auf den ermäßigten Sozialtarif für Busse und Bahnen haben: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung für Arbeitssuchende/“Bürgergeld“) und XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Kriegsopferfürsorge. Darüber hinaus bekommen auch Rentnerinnen und Rentner die Region-S-Karte, wenn sie mit einem Menschen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, der Arbeitslosengeld II bezieht.
Derzeit sind Region und GVH zu Ihren Planungen noch im Gespräch mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium.
Beschlossen werden müssen die Maßnahmen noch von der Regionsversammlung und der GVH GmbH.
Alle weiteren Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf unserer Seite zum Deutschlandticket.