Huckepack-Wochen im GVH

Vom 1. September bis zum 15. November 2022 fand im GVH die Aktion "Huckepack-Wochen" statt. Egal, ob Sie den Arbeitsweg gemeinsam mit dem Lieblingskollegen oder den nächsten Nachmittagsausflug zusammen mit der besten Freundin unternehmen wollten – mit einem GVH Abo der Monatskarte (auch im Regionaltarif), des Jobtickets, des Jobtickets S oder M sowie der Seniorennetzkarte konnten Sie im Aktionszeitraum rund um die Uhr eine Begleitperson und bis zu 3 Kinder kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Huckepack-Wochen auf einen Blick:

Während der Huckepack-Wochen wird die sonst zeitlich begrenzte Mitnahmeregel ausgeweitet. Im Aktionszeitraum dürfen die Abonnentinnen und Abonnenten der Monatskarte Abo (auch im Regionaltarif), der Seniorennetzkarte Abo, des Jobtickets, des Jobtickets S und des Jobtickets M ganztägig innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs und ihrer Geltungsdauer kostenlos eine Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres und drei Kinder beziehungsweise Jugendliche vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitnehmen.

Anstelle von höchstens einer Person kann ein Hund mitgenommen werden.

Die Huckepack-Wochen gelten auch für die oben genannten GVH Abos in den Zonen D, E und F. 

Die Huckepack-Wochen sind von Donnerstag, den 01.09.2022, bis einschließlich Dienstag, den 15.11.2022.

Nein, die erweiterte Mitnahmeregelung gilt ausschließlich für Abonnentinnen und Abonnenten der Monatskarte Abo, der Seniorennetzkarte Abo, des Jobtickets oder des Jobtickets S/M. Für die Monatskarte, Monatskarte S und die Seniorennetzkarte im Einzelverkauf (ohne Abo) gilt weiterhin die zeitlich begrenzte Mitnahmeregel (montags bis freitags von 19:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags, an Feiertagen ganztägig).

Nein, für Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, die bisher auch nicht über die Mitnahmemöglichkeit verfügt haben, ändert sich nichts.

Ja, wie bisher auch, können die mitgenommenen Personen ohne weitere Fahrkarte die 1. Klasse nutzen – im Aktionszeitraum dann ganztägig.

Bei Übergang in die 1. Klasse müssen auch die mitgenommenen Personen die zusätzliche Fahrkarte lösen (nicht möglich bei der Seniorennetzkarte Abo, da sie wie bisher nur in der 2. Wagenklasse gilt).

Bei Erweiterung des Geltungsbereichs müssen auch die mitgenommenen Personen die zusätzliche Fahrkarte lösen.

Nein, die bestehenden Regeln zur Fahrradmitnahme werden nicht berührt.