Kundenkarten für Schul- und Ausbildungsfahrkarten
Jetzt Kundenkarten erneuern oder verlängern lassen
Die Sommerferien stehen vor der Tür und alle freuen sich auf entspannte Stunden im Freibad. Damit Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende auch im neuen Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr mobil bleiben, empfehlen wir, den Berechtigungsnachweis bereits jetzt von der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb ausfüllen zu lassen. Dann bleiben sechs Wochen Zeit, die Kundenkarten in einer GVH Servicestelle oder im GVH Kundenzentrum verlängern zu lassen.
Was muss ich tun?
- Formblatt "Berechtigungsnachweis zur Nutzung der Jugendnetzkarte" im Sekretariat der Schule bzw. Ausbildungsbetrieb oder der FSJ- / FÖJ- / FWJ- / BFD-Stelle ausfüllen lassen
- Kundenkarte im GVH Kundenzentrum oder einer GVH Servicestelle verlängern lassen (sofern die Kundenkarte nicht mehr verlängert werden kann, bitte ein aktuelles Passbild für die neue Kundenkarte nicht vergessen)
Gut zu wissen: Die Kundenkarte vom Schuljahr 2021/2022 gilt noch bis zum 30. September 2022.
- Neue Wertmarke im Schulsekretariat abholen und auf der Kundenkarte zur Schulfahrkarte erneuern (Achtung: Sofern die Kundenkarte nicht mehr verlängert werden kann, bitte ein aktuelles Passbild für die neue Kundenkarte zur Schulfahrkarte nicht vergessen)
Gut zu wissen: Wenn die Kundenkarte am 25. August 2022 noch nicht mit einer neuen Wertmarke versehen ist, gilt sie in den ersten Schultagen trotzdem, höchstens aber bis zum 07. September 2022.
Die Kundenkarte mit der neuen Wertmarke 2022/2023 gilt vom 25. August 2022 bis zum 16. August 2023, rund um die Uhr, auch am Wochenende, an Feiertagen und in allen Ferien im gesamten GVH Tarifgebiet (Zonen ABC).
- Formblatt „Berechtigungsnachweis zur Nutzung Monatskarte Ausbildung“ [Link] im Sekretariat der (Hoch-) Schule bzw. Ausbildungsbetrieb oder der FSJ- / FÖJ- / FWJ- / BFD-Stelle ausfüllen lassen.
- Kundenkarte im GVH Kundenzentrum oder einer GVH Servicestelle verlängern lassen (Sofern die Kundenkarte nicht mehr verlängert werden kann, bitte ein aktuelles Passbild für die neue Kundenkarte nicht vergessen)
Mit dem 9-Euro-Ticket durch die Sommermonate
Für die Monate Juli und August kann weiterhin das 9-Euro-Ticket genutzt werden. Es gilt bundesweit in der 2. Klasse in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen, in Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Stadt- und Regionalbussen.
Bitte beachten: Das Sommerferienticket wird aufgrund des 9-Euro-Tickets in diesem Jahr nicht angeboten.