Neues Tarifangebot im GVH: Die Monatskarte Ehrenamt
Das 365-Euro-Ticket für Ehrenamtliche in der Region Hannover
Inhaberinnen und Inhaber der niedersächsischen Ehrenamtskarte, die in der Region Hannover wohnen, werden für ihr Engagement belohnt. Seit dem 1. September 2022 gibt es mit der "Monatskarte Ehrenamt" für 30,40 Euro monatlich das erste 365-Euro-Ticket im GVH. Die Monatskarte Ehrenamt kann ab dem 1. August 2022 im GVH Kundenzentrum oder postalisch beantragt werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Monatskarte Ehrenamt auf einen Blick:
Mit der Monatskarte Ehrenamt sollen Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, belohnt werden, indem sie ein vergünstigtes Abonnement erhalten können. Die Monatskarte Ehrenamt gilt in den GVH Tarifzonen ABC innerhalb des auf der Fahrkarte aufgedruckten Gültigkeitsmonats in der 2. Klasse. Sie ist eine persönliche Fahrkarte und nicht übertragbar. Es gelten die Mitnahmeregelungen der Monatskarte Abo.
Die Monatskarte Ehrenamt ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber der niedersächsischen Ehrenamtskarte, die nachweislich in der Region Hannover wohnen.
Die Monatskarte Ehrenamt gibt es ausschließlich als Abonnement und ist bei der GVH Abozentrale entweder postalisch oder im GVH Kundenzentrum bestellbar. Die Bestellung ist nicht über Mein Abo auf dieser Website möglich.
GVH Abozentrale/ Kundenzentrum
Karmarschstr. 30/32
30159 Hannover
Telefon: 0511 590-9000
Bitte legen Sie bei der Bestellung Ihre niedersächsische Ehrenamtskarte sowie einen amtlichen Lichtbildausweis, auf dem Ihre Wohnanschrift ausgewiesen ist, im Original vor beziehungsweise bei postalischer Bestellung als Kopien bei. Die Nachweise werden nach der Sichtung (spätestens bei Versand der Fahrkarten) vernichtet beziehungsweise bei Vorlage im GVH Kundenzentrum umgehend zurückgegeben.
Nach Vertragsabschluss bekommen Sie jeweils sechs Fahrkarten pro Halbjahr postalisch zugeschickt.
Der früheste Gültigkeitsbeginn des Abonnements ist der 01.09.2022. Bestellscheine werden ab dem 01.08.2022 entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass die Abo-Bestellung spätestens zum 10. eines Monats vorliegen muss, damit das Abo im Folgemonat beginnen kann.
Die Monatskarte Ehrenamt kostet derzeit 30,40 € pro Monat. Das Fahrgeld wird über das SEPA Lastschriftverfahren bei Ihnen eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst den Vorteil aus der Inanspruchnahme der Monatskarte Ehrenamt als Inhaberin bzw. Inhaber der nds. Ehrenamtskarte in ihrer Steuererklärung in Höhe von 808,80 Euro p.a. (2022) beziehungsweise 834,00 Euro p.a. (2023) zu berücksichtigen haben.
Die Monatskarte Ehrenamt gibt es auch als 1. Klasse Fahrkarte. In diesem Fall erhöht sich der Monatspreis um derzeit 54,00 € auf 84,40 €.
In diesem Fall können Sie für die Überbrückungszeit die verfügbaren Abostartkarten der Monatskarte Abo bei freier Tarifzonenwahl im GVH Kundenzentrum kaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Fahrkarte zum regulären Preis einer Abostartkarte selbst bezahlen müssen.
Nein, die Monatskarte Ehrenamt ist eine persönliche Fahrkarte und auf den Namen der Inhaberin bzw. des Inhabers der Ehrenamtskarte ausgestellt.
Nein, Ihre Nutzungsberechtigung haben Sie bereits bei der Bestellung nachgewiesen. Allerdings ist bei der Fahrausweisprüfung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, da es sich um ein persönliches Abonnement handelt.
Das Abonnement endet automatisch nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr, wenn die gültige Ehrenamtskarte nicht erneut eingereicht wurde. Das Abo verlängert sich nach Vorlage der gültigen Ehrenamtskarte. Hierzu erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung.
Das bestehende Abonnement muss gekündigt und das neue Abo für die Monatskarte Ehrenamt beantragt werden. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, da hier der Tarif gewechselt wird. Bitte geben Sie auf dem Bestellschein für die Monatskarte Ehrenamt Ihre bisherige Abo-Nummer an.
Nein, hierfür muss das sogenannte Klipp/Klapp-Verfahren angewendet werden. Das heißt zur Fahrt in benachbarte Landkreise wird zu der Monatskarte Ehrenamt (gültig in den Zonen A-C), eine zusätzliche Fahrkarte benötigt.