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Erklärung zur Barrierefreiheit

Obligatorische inhaltliche Anforderungen

Der Großraum-Verkehr Hannover (GVH) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem dazugehörigen Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gvh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates

Bei Tastaturbedienung der Fahrplanauskunft auf der Startseite ist ein Zurücknavigieren zu vorherigen Elementen, wie bspw. der Hauptnavigation, aktuell nicht möglich (Prüfschritt 9.2.1.2 Keine Tastaturfalle).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.07.2021 erstellt. Die Prüfung der Website erfolgte nach dem BIK BITV-Test.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.07.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.gvh.de auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Großraum-Verkehr Hannover
Ressort Kommunikation
Redaktion gvh.de
Karmarschstr. 30/32
30159 Hannover
redaktion@gvh.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung von www.gvh.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de