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© ÜSTRA/Arp

Kombiticket – unser Angebot für eure Veranstaltung

Ihr macht das Programm, wir fahren. Bietet euren Gästen Eintrittskarten mit Mehrwert. Wie das geht? Informiert euch hier!

Als Veranstalter*in von Konzerten, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen könnt ihr euren Gästen einen ganz besonderen Service bieten: Mit dem Kombiticket werden ihre Eintrittskarten gleichzeitig auch zu Fahrkarten im gesamten ÜSTRA/GVH Verbundgebiet (Zonen ABC). Das bedeutet für Besucher*innen, ohne Stress, lange Parkplatzsuche und zusätzliche Kosten zum Veranstaltungsort anreisen und wieder nach Hause abreisen zu können. Besonders positiv: Das Ganze ist dabei auch noch umweltfreundlich!

Geltungsbereich

Zahlreiche Veranstalter*innen bieten ihren Gästen bereits das Kombiticket an. Das Kombiticket ist am aufgedruckten GVH Logo erkennbar und gilt im gesamten ÜSTRA/GVH Verbundgebiet (Zonen ABC) in der Regel ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis um 05:00 Uhr des Folgetages in allen Verkehrsmitteln der ÜSTRA/GVH Verbundpartner. Den Geltungsbereich des Kombitickets (Zonen ABC) kannst du auch unseren Linienplänen entnehmen:

Unsere Kombiticket-Kooperationspartner*innen

Für Veranstaltungen wie Hauptversammlungen, Aufsichtsratswahlen, Events, Feiern und Ähnliches bieten wir Kooperationsmöglichkeiten an.

Auch für Tagungen, Messen und Kongresse bieten wir Kooperationsmöglichkeiten an.

Kennt ihr schon die Kongresskarte?

Neben dem Kombiticket bieten wir auch weitere Kooperationsmöglichkeiten an. Dazu zählt auch die Kongresskarte. Diese könnt ihr als Veranstalter*in von zum Beispiel Seminaren, Tagungen oder Messen bestellen, wenn:

  • ihr mindestens 20 Kongresskarten bestellt.
  • ihr die Kongresskarte für mindestens 2 Tage bestellt. Die Nutzungstage können dabei frei gewählt werden.

Ihr wisst noch nicht genau, wie viele Personen eure Veranstaltung besuchen werden? Kein Problem, ihr könnt die nicht genutzten Kongresskarten nach Ablauf der Veranstaltung zurückgeben.