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Eine Person übergibt einen Schlüssel an einen Werkstattmitarbeiter
© Adobe Stock

Unser Werkstattticket für Autohäuser und Kfz-Betriebe

Wenn der Wagen einmal zur Reparatur muss, steht die ÜSTRA bereit. Statt mit dem Pkw geht es von ausgewählten Werkstätten entspannt mit den Bussen und Bahnen im ÜSTRA/GVH Verbundgebiet kostenlos zurück nach Hause und am nächsten Tag wieder zur Abholung.

Das Werkstattticket gibt es bei folgenden Autohäusern bzw. Kfz-Betrieben in der Region Hannover (Stand Januar 2024):

 Das Werkstattticket gilt in der Regel:

  • für Fahrten mit Bussen und Bahnen im ÜSTRA/GVH Tarifgebiet
  • am eingetragenen Geltungs- sowie am Folgetag; ist der Geltungstag ein Freitag, gilt das Werkstattticket zusätzlich am Wochenende und am darauffolgenden Montag (maximal vier Geltungstage)
  • für drei Zonen (ABC)
  • für die im Auftrag genannte Person; alternativ auch für eine beauftragte Stellvertretung

  • Der Fahrpreis ist bereits in den Reparaturkosten enthalten.

  • Zu erkennen ist das Werkstattticket am aufgestempelten GVH Logo auf dem Reparaturschein.

Ansprechpartner*in für Autohäuser und KFZ-Betriebe

Interessierte Autohäuser bzw. Kfz-Betriebe wenden sich bitte an die Kolleg*innen aus dem Ressort Vertrieb/Tarif:

Ansprechpartner*in:

ÜSTRA/GVH Vertrieb/Tarif