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© ÜSTRA/Arp

Schulfahrkarte

Du bist Schülerin oder Schüler der 1. bis 10. Klasse und wohnst im Tarifgebiet des GVH? Dann erhältst Du von Deiner Schule eine kostenlose Schulfahrkarte, wenn Dein Schulweg mehr als zwei Kilometer lang ist.

Sie gilt immer für drei Zonen (ABC) und auch durchgehend in der Freizeit und den Schulferien (inkl. Sommerferien)!

Die Fahrkarte bekommst Du:

  • wenn Du mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnst
  • noch nicht in die 11. Klasse gehst und die Sekundarstufe I noch nicht abgeschlossen hast

  • ein Passfoto für die Kundenkarte (nur bei Neubeantragung)
  • eine Kundenkarte (die bekommst Du im Schulsekretariat)
  • eine aktuelle Wertmarke für jedes Schuljahr (auch die gibt es im Schulsekretariat)

  • Die Schulfahrkarte musst Du ausfüllen und unterschreiben.
  • Bei jeder Änderung oder Beschädigung musst Du die Schulfahrkarte an die Schule zurückgeben, von der Du sie bekommen hast. Wenn Du die Schule wechselst, erhältst Du eine neue Kundenkarte von der neuen Schule.
  • Wenn Du Deine Schulfahrkarte nicht dabei hast, musst Du eine reguläre Fahrkarte kaufen und entwerten.
  • Hast Du Deine Schulfahrkarte verloren oder wurde sie gestohlen, solltest Du den Verlust sofort deiner Schule melden. Dort bekommst Du nach zehn Tagen gegen eine Gebühr von 25,00 Euro eine neue.

Die Schulfahrkarte gilt:

  • für drei Zonen (ABC)
  • ab dem ersten Tag des neuen Schuljahres bis zu den ersten Tagen des darauf folgenden Schuljahres
  • sieben Tage in der Woche, rund um die Uhr (auch in den Schulferien)
  • ausschließlich für die Inhaberin/den Inhaber

  • Die Schulfahrkarte erhältst Du kostenlos!

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