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© ÜSTRA/Arp

Anschlussmobilität Niedersachsentarif

Sie sind mit einem Ticket im Niedersachsentarif unterwegs? Dann ist die Fahrkarte für Ihre Anschlussfahrt im GVH innerhalb der Tarifzone des Zielbahnhofs kostenfrei darin enthalten.

So erwerben Sie zum Beispiel mit Ihrer Zugfahrkarte von Oldenburg nach Hannover nicht nur das Zugticket, sondern auch gleich die Fahrkarte für die Weiterfahrt mit Bussen und Bahnen in der Zone A im GVH. Liegt der Zielbahnhof stattdessen in Zone B oder C, gilt die kostenfreie Weiterfahrt entsprechend für eine der beiden Zonen.

Die Anschlussmobilität im Niedersachsentarif bekommen Sie:

  • bei Fahrten in Nahverkehrszügen der Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen
  • nur bei gemeinsamer Buchung mit Ihrem Ticket im Niedersachsentarif

Die Anschlussmobilität im Niedersachsentarif gilt:

  • für Fahrten mit Bussen und Bahnen in der GVH Tarifzone des Start- oder Zielbahnhofs – also in Zone A, B oder C
  • für jeweils eine Fahrt zum Startbahnhof oder vom Bahnhof zum Zielort
  • für Inhaberinnen und Inhaber einer „Anschlusszeitkarte“ für beliebig viele Fahrten mit allen Bussen und Bahnen innerhalb der Tarifzone des Start- oder Zielbahnhofs im GVH

Pendlerinnen und Pendler können ihre Monatskarten oder Jahresabos des Niedersachsentarifs für die gleiche Geltungsdauer um eine preislich um 50 % ermäßigte „Anschlusszeitkarte“ erweitern. Diese Fahrkarte gilt dann für die GVH Zone, in der sich der Start- und/oder Zielbahnhof befindet.

  • Der Fahrpreis ist bereits im Preis für das Zugticket enthalten.

  • Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit erkennen Sie am entsprechenden Zusatz „und örtl. Nahverkehr“ auf der Fahrkarte.

Mehr Informationen finden Sie auf niedersachsentarif.de.