Monatskarte S (nur für Berechtigte)
Wenn Sie im Besitz der Region-S-Karte sind, können Sie die Monatskarte S erwerben und damit rund 40 % im Vergleich zur normalen Monatskarte sparen. Den ersten Geltungstag Ihrer Monatskarte S können Sie frei wählen. An Wochenenden, Feiertagen und abends ab 19:00 Uhr dürfen Sie außerdem kostenlos einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder unter 18 Jahren mitnehmen (die Mitreisenden müssen ebenfalls im Besitz einer Region-S-Karte sein).
Weitere Informationen zur Region-S-Karte erhalten Sie hier.
Die Monatskarte S bekommen Sie:
- im Kundenzentrum des GVH
- in den Service- und Verkaufsstellen des GVH
- an den Automaten von ÜSTRA, DB Regio, metronom und WestfalenBahn
- beim Fahrpersonal in den Bussen der regiobus
- in der GVH App
Wer erhält die Region-S-Karte?
- Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfängerinnen und Empfänger von laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die wegen des Kinderwohngeldes keine Jobcenterleistungen erhalten
- Rentnerinnen und Rentner, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben und keine Leistungen vom Jobcenter sondern Rente erhalten
Wie bekommen Sie die Region-S-Karte?
- Die Region-S-Karte wird Berechtigten einmal jährlich im November/Dezember automatisch zugesandt.
- Falls Sie zur Nutzung berechtigt sind und keine Region-S-Karte bekommen oder diese verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde bzw. an das für Sie zuständige Jobcenter.
Gut zu wissen:
- Inhaberinnen und Inhaber der Region-S-Karte erhalten ermäßigten Eintritt in den Erlebnis-Zoo Hannover.
- Bei einer Fahrkartenkontrolle müssen Sie sowohl die Region-S-Karte als auch ein amtliches Ausweisdokument vorzeigen können.
- Die Monatskarte S ist nicht übertragbar. Auf der Rückseite müssen Sie Ihren Namen eintragen.
Die Monatskarte S können Sie erweitern:
- Wenn Sie in mehr Zonen fahren wollen, als Ihre Monatskarte S vorsieht, benötigen Sie lediglich eine Tageskarte S für eine Zone (A, B oder C) und können damit den ganzen Tag im GVH Tarifgebiet unterwegs sein.
Die Monatskarte S gilt:
- für eine (A, B oder C), zwei (AB oder BC) oder drei Zonen (ABC)
- ab dem gewählten ersten Geltungstag bis 05:00 Uhr des gleichen Tages im Folgemonat (Beispiel: vom 17. Mai bis zum 17. Juni, 05:00 Uhr)
- an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags von 19:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages für einen mitreisenden Erwachsenen und bis zu drei Kinder unter 18 Jahren (die Mitreisenden müssen ebenfalls im Besitz einer Region-S-Karte sein)
- ausschließlich für die Inhaberin/den Inhaber
- nur in Verbindung mit der Region-S-Karte und einem amtlichen Ausweis
- für die 2. Wagenklasse
Die Monatskarte S kostet:
- monatlich 39,40 € für eine Zone (A)
- monatlich 27,10 € für eine Zone (B oder C)
- monatlich 52,80 € für zwei Zonen (AB)
- monatlich 38,70 € für zwei Zonen (BC)
- monatlich 64,70 € für drei Zonen (ABC)