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© GVH/Przyklenk/B&B.

Jobtickets

Auf Basis des 49-Euro-Deutschlandtickets gibt es nun drei Optionen für Unternehmen zur Bestellung eines Jobtickets, um Mitarbeitende günstig und nachhaltig auf den Arbeitsweg zu bringen: das D-Ticket Job (Deutschlandticket Job), das D-Ticket Hannover Job (Deutschlandticket Hannover Job) und das D-Ticket Hannover Job 100 (Deutschlandticket Hannover Job 100).

Beim D-Ticket Job gilt deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen: 5 % Rabatt vom Verbund und mindestens 25 % Rabatt vom Unternehmen, so dass für Inhaber*innen des D-Ticket Job ein Eigenanteil von 34,30 Euro bleibt. 

Beim regionalen Angebot der ÜSTRA/ des GVH, also dem D-Ticket Hannover Job und dem D-Ticket Hannover Job 100, können in Hannover und der Region Hannover ansässige Unternehmen, deren Angestellte auch an diesem Standort arbeiten, eine Fahrt übers Jahr gerechnet für knapp einem Euro pro Tag oder eine komplette Freifahrt anbieten – bei gleicher Gültigkeit wie beim privaten Deutschlandticket.

Der Vorteil für Sie

  • Sie können Steuern und Sozialabgaben sparen und müssen weniger Parkplätze bereitstellen
  • Sie können Ihren Mitarbeitenden stärker an Ihre Firma / Behörde beziehungsweise Ihren Verband / Verein binden und Ihre Attraktivität steigern
  • Sie fördern umweltfreundliche Mobilität

  • Es gibt drei Varianten des Jobtickets auf Basis des 49-Euro-Deutschlandtickets im ÜSTRA/GVH Gebiet
  • Alle drei Jobticket-Modelle werden als Abonnement zwischen dem Unternehmen und der ÜSTRA/dem GVH abgeschlossen
  • Alle drei Jobticket-Modelle sind rein digitale Angebote, das heißt die Deutschlandtickets werden als Online-Ticket auf ein mobiles Endgerät aufgespielt
  • Für die digitale Übermittlung der Deutschlandtickets ist unbedingt eine aktive E-Mail-Adresse pro Nutzenden anzugeben
  • Die Abonnements sind alle bis zum 10. eines laufenden Monats mit Wirkung zum 1. des Folgemonats monatlich bestell- und kündbar

  • Alle drei Jobticket-Modelle berechtigen deutschlandweit zur Fahrt im Nahverkehr in der 2. Wagenklasse bei teilnehmenden Verkehrsunternehmen
  • Tickets gelten immer ab dem 1. eines Monats bei Bestellung bis zum 10. des Vormonats
  • Das Deutschlandticket gilt ausschließlich für Inhaber*innen und ist nicht übertragbar
  • Nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis / Dienstausweis gültig
  • Ab einem Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis bestellbar, keine Mindestabnahme
  • Mitnahmeregelungen und ÜSTRA sprintRAD-Nutzung sind nicht enthalten

  • Das D-Ticket Job wird deutschlandweit einheitlich zu festen Konditionen angeboten
  • Die D-Tickets Hannover Job und Hannover Job 100 sind zu ÜSTRA/GVH Konditionen auch ausschließlich bei der ÜSTRA/dem GVH zu beziehen
  • Nur in der Region Hannover ansässige Unternehmen können für ihre Mitarbeitenden an diesem Standort die D-Tickets Hannover Job und Hannover Job 100 beziehen

  • D-Ticket Job (Rechenbasis 49 Euro): 5 % Rabatt von der ÜSTRA/dem GVH, mindestens 25 % Rabatt von Arbeitergeber*innen = 34,30 Euro Eigenanteil Mitarbeitende
  • D-Ticket Job Hannover (Rechenbasis 49 Euro): 13 % Rabatt von Region Hannover und ÜSTRA/GVH, mindestens 25 % Rabatt von Arbeitergeber*innen = 30,40 Euro Eigenanteil Mitarbeitende
  • D-Ticket Job Hannover 100 (Rechenbasis 49 Euro): 40 % Rabatt von Region Hannover und ÜSTRA/GVH, 60 % Rabatt von Arbeitergeber*innen = 0 Euro Eigenanteil Mitarbeitende

Ihre Anfrage

Sie haben Fragen zu Ihrem bestehenden Jobtickets, die Sie vor Einführung des D-Tickets abgeschlossen hast? Sie möchten eines unserer Jobticket-Angebote auf Basis des Deutschlandtickets für Ihr Unternehmen, Ihren Verband oder Ihren Verein bestellen?

Wenden Sie sich bitte an unsere Großkundenbetreuung unter Hannover.Jobticket@GVH.de. Wir informieren Sie unverbindlich zu den für Sie günstigsten Optionen für ein Mitarbeitenden-Jobticket und stellen Ihnen alle relevanten Informationen bereit.

Für die Bestellung des Deutschlandticket Job benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie zum Teil im Downloadbereich weiter unten finden:

  1. Bestellschein für die Firma (als beschreibbares PDF)
  2. Bestellschein für die Mitarbeitenden (als beschreibbares PDF)
  3. Excelliste zur Datenerfassung (bitte per E-Mail anfordern!)

Sie erhalten die gesamten Unterlagen und die Excelliste auch auf Nachfrage per E-Mail an unseren ÜSTRA/GVH Firmenkundenservice: HannoverJobticket@gvh.de

Bitte beachten Sie, dass Ihre Firmenbestellung und die Excelliste spätestens zum 10. eines Vormonats bei uns eingegangen sein müssen, um zum 1. eines Folgemonats mit Ihrem D-Ticket Job-Abo starten zu können!

ACHTUNG:
Bitte wenden Sie zum Erhalt der Excelliste an Hannover.Jobticket@GVH.de. Senden Sie alle Dokumente (Bestellschein für die Firma, Bestellschein für die Mitarbeitenden und die Excelliste) zusammen an Hannover.Jobticket@GVH.de.

Informationen zur Bestellung des Deutschlandticket Job

Häufige Fragen und Antworten zum Deutschlandticket Job

Es gibt drei Produkte im ÜSTRA/GVH Gebiet auf Basis des privaten Deutschlandtickets: das Deutschlandticket Job (D-Ticket Job), bei Unternehmensstandort in der Region Hannover zudem das Deutschlandticket Hannover Job (D-Ticket Hannover Job) und das Deutschlandticket Hannover Job 100 (D-Ticket Hannover Job 100).

Nein, zur Nutzung eines der drei D-Ticket Job Angebote muss ein Angestelltenverhältnis vorliegen, also Arbeitgeber*in plus mindestens eine angestellte Person.

Nein, alle drei Produkte sind bereits ab einer Person im Angestelltenverhältnis bestellbar, das heißt, Sie als Arbeitgebender beschäftigst mindestens eine weitere Person.

Der Firmensitz für Bezug des:

  • D-Ticket Job: kann standortunabhängig innerhalb Deutschlands sein
  • D-Ticket Hannover Job: muss in Region Hannover sein
  • D-Ticket Hannover Job 100: muss in Region Hannover sein

  1. Sie wählen das für Ihr Unternehmen das passende D-Ticket Job-Produkt aus. Die Kombination mehrerer Produkte ist möglich.
  2. Sie schließen mit der ÜSTRA/dem GVH eine Bestellung / einen Vertrag zum entsprechenden Produkt ab.
  3. Sie sammeln von Ihren Mitarbeitenden alle relevanten Informationen (Liste wird von ÜSTRA/GVH gestellt).
  4. Sie senden die Liste zurück an ÜSTRA/GVH.

Achtung: Unerlässlich ist hier die Angabe der E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitarbeitenden, die zwingend identisch mit der späteren Anmeldung in der ÜSTRA App sein muss.

D-Ticket Job 

  • Arbeitgeber*innenzuschuss mindestens 25 % von 49 Euro 
  • Rabatt ÜSTRA/GVH 5 % an Arbeitgeber*in
  • Endpreis für Mitarbeitende = 34,40 Euro

D-Ticket Hannover Job

  • Arbeitgeber*innenzuschuss mindestens 25 % von 49 Euro 
  • Rabatt ÜSTRA/GVH/Region Hannover 13 % an Arbeitgeber*in
  • Endpreis für Mitarbeitende = 30,40 Euro

D-Ticket Hannover Job 100

  • Arbeitgeber*innenzuschuss 60 % von 49 Euro 
  • Rabatt ÜSTRA/GVH/Region Hannover 40 % an den Arbeitgeber 
  • Keine Kosten für Mitarbeitende

Hier kann lediglich das D-Ticket Job genutzt werden. Für die regionalen Angebote D-Ticket Hannover Job und D-Ticket Hannover Job 100 müssen die Mitarbeitenden am Standort in der Region Hannover arbeiten.

Nein, die Abrechnung erfolgt bei den Jobticket-Varianten ausschließlich mit dem Unternehmen als Vertragspartner. 

Bei einem Umstieg Ihrer Mitarbeitenden gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Forderen Sie, falls noch nicht vorhanden, unsere Bestellunterlagen an.
  2. Schreiben Sie die bestehende Abonummer deines jeweiligen Mitarbeitenden in der von uns zur Verfügung gestellten Liste.
  3. Ergänzen Sie zwingend die E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitarbeitenden.
  4. Übermitteln Sie uns die teilnehmenden Mitarbeitenden zum jeweiligen Produkt Deutschlandticket Job zusammen mit Ihrer Firmenbestellung (Formular mit Auswahlmöglichkeit der Produkte).
  5. Wir schließen mit Ihnen als Arbeitgebenden einen neuen Vertrag zum Deutschlandticket Job.
  6. Sie weisen Ihre Mitarbeitenden auf die Notwendigkeit einer E-Mail-Adresse und eines mobilen Endgeräts hin (vorzugsweise geschäftlich, privat möglich).
  7. Ihre Mitarbeitenden registrieren sich mit derselben E-Mail-Adresse in der ÜSTRA App und erhalten dort ihr D-Ticket.
  8. Alle vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen müssen uns bitte immer zum 10. des Vormonats vorliegen. 

Üblicherweise ist der Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket Einkommenssteuer- und Abgabenfrei. Wir können jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, da wir nicht alle individuellen Fälle vorhersehen können. Wir empfehlen somit eine Rücksprache mit deinem Steuerberater.

Ja. An einer analogen Lösung wird gearbeitet, diese ist jedoch noch nicht verfügbar.

Nein, leider müssen Arbeitgeber*innen ihren bestehenden Vertrag entweder komplett für alle Mitarbeitenden oder für einzelne Mitarbeitende kündigen und eine neue Bestellung für das Deutschlandticket Job auslösen.

Ja.

Wenn Ihre Daten bereits in unserem System erfasst wurden, sehen Sie auch das Ticket in der ÜSTRA App. Ansonsten sehen Sie das Ticket rechtzeitig vor Beginn des Gültigkeitsmonats.

Ja, es kann jedoch monatlich zu jedem 10. des Vormonats gekündigt werden. 

Nein, das Ticket kann immer nur zum 1. eines Kalendermonats bestellt werden. Die vollständigen Bestellunterlagen werden zum 10. des Vormonats benötigt.

Nein, es benötigt zur Aufspielung des Tickets einen gewissen Vorlauf. Bestellungen werden bis einschließlich 10. des Vormonats für den Folgemonat angenommen. Wir gehen davon aus, dass die Bestellfristen in den nächsten Monaten angepasst werden können, wenn sich die Prozesse etabliert haben.

In Niedersachsen lässt der gesetzliche Rahmen bisher keine Bezuschussung durch Landesbehörden vor. Dies wird in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Im Moment können sich Mitarbeitende der Niedersächsischen Landesbehörden lediglich mit dem Deutschlandticket Abo für 49 Euro privat versorgen. 

Ja, auf der Grundlage von Einzelfallgenehmigungen durch das Niedersächsische Innenministerium für Beamt*innen und einen Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes für Angestellte können auch Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen das Deutschlandticket Job und das Deutschlandticket Hannover Job einführen.

Als Arbeitgebender sind Sie verantwortlich für die Information und Einverständniserklärung Ihrer Mitarbeitenden zur Weitergabe Ihrer Nutzerdaten im Zuge der Teilnahme am Deutschlandticket Job.
Mitarbeitende, die sich zur Nutzung des Online-Tickets in der ÜSTRA App registrieren müssen, stimmen im Zuge der Anmeldung ebenfalls den Bestimmungen der ÜSTRA/des GVH zu.

Die Kundendaten in der ÜSTRA App können von den Nutzern selbstständig geändert werden, müssen aber umgehend an den Arbeitgeber weitergeleitet werden, da die Mailadresse in der App mit der bei uns hinterlegten Mailadresse übereinstimmen muss. Andernfalls kann das Ticket nicht mehr in der App angezeigt werden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Änderung etwa 2 Werktage in Anspruch nimmt.

Das Deutschlandticket ist grundsätzlich ein rein digitales Produkt. Trotzdem arbeiten wir auch an einer analogen Variante, die allerdings jetzt noch nicht verfügbar ist.

Es gibt ein Zusatzprodukt für den 1. Klasse-Aufschlag im Tarifgebiet der ÜSTRA/des GVH, das sich jeder Mitarbeitende selbstständig in der ÜSTRA App kaufen kann. Alle Informationen zum Produkt finden Sie hier.

Es gibt ein Zusatzprodukt für die Mitnahmeregelung im ÜSTRA/GVH Tarifgebiet (Zonen ABC), das im Zusammenhang mit einem gültigen Deutschlandticket von ÜSTRA/vom GVH oder von anderen Anbieter*innen gültig ist.

Nein, die ÜSTRA sprintRAD-Nutzung im ÜSTRA/GVH Tarifgebiet ist nicht im Deutschlandticket enthalten.

Grundsätzlich gilt, dass Zuschüsse zum Jobticket von der Lohnsteuer und Abgaben befreit sind. Für genauere Angaben empfehlen wir den Austausch mit einem Steuerexperten.

Nein, Jobtickets werden zu vergünstigten Preisen an Arbeitgebende vertrieben. Die Verträge werden zwischen dem Arbeitgebenden und der ÜSTRA/dem GVH geschlossen. Mitarbeitende profitieren davon, wenn ihr Arbeitgebender einen Jobticket-Vertrag mit der ÜSTRA/dem GVH geschlossen hat. Selbst können Sie einen solchen Vertrag nicht mit der ÜSTRA/GVH schließen.