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© ÜSTRA/Arp

Komfortabel Reisen: FAQ rund um die Fahrt im GVH

In unseren aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen finden Sie alles Wissenswerte rund um den GVH – vom Geltungsbereich der Fahrkarten über das Verhalten in Bussen und Bahnen bis hin zu den Preisen der einzelnen Tarifprodukte.

Auszüge aus den Beförderungs­bedingungen und Tarifbestimmungen

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Fahrt in den Verkehrsmitteln der GVH Verbundpartner. Fragen rund um das Deutschlandticket beantworten wir hier.

Fahrkarten für einzelne Fahrten und Fahrkarten mit Tagesgültigkeit müssen vor dem Fahrtantritt entwertet werden. Gibt es an der Haltestelle keine Entwertungsmöglichkeit, muss die Fahrkarte unmittelbar bei Fahrtantritt im Fahrzeug (Stadtbahnen und Busse von ÜSTRA und Busse der regiobus) entwertet werden. In den Nahverkehrszügen ist eine Entwertung nicht möglich. Soweit die Fahrkarte bereits entwertet verkauft wurde (zum Beispiel aus den Automaten der ÜSTRA), gilt sie zum sofortigen Fahrtantritt. Fahrausweise mit einem vorgewählten Gültigkeitszeitraum (zum Beispiel Onlinetickets oder Monats- und Jahreskarten) müssen nicht entwertet werden.

Wenn Sie ohne gültigen Fahrschein mit Bus und Bahn im GVH Gebiet unterwegs sind, sind Sie zur Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes (kurz EBE) verpflichtet.

Unter anderem unter folgenden Bedingungen kann das Unternehmen einen erhöhten Fahrpreis von 60,00 Euro erheben, der dann vom Fahrgast gezahlt werden muss:

  1. Es ist keine gültige Fahrkarte für den Fahrgast oder für die von ihm mitgebrachten Tiere und Fahrräder vorhanden, sofern dies notwendig ist. Beachten Sie dazu auch den Hinweis zur Mitnahmeregelung von Personen, Fahrrädern und Tieren.
  2. Trotz der Beschaffung einer gültigen Fahrkarte kann sie bei einer Überprüfung nicht vorgezeigt werden.
  3. Die Fahrkarte wurde nicht ordnungsgemäß entwertet.
  4. Die Fahrkarte wird auf Verlangen nicht zur Prüfung vorgezeigt oder ausgehändigt.
  5. Es wird ein Fahrrad in Zeiten mitgenommen, in denen eine Fahrradmitnahme nicht zugelassen ist.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bei persönlichen Fahrkarten das Vorzeigen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises oder einer Kundenkarte gegenüber dem Prüfpersonal notwendig ist.

Der erhöhte Fahrpreis berechtigt nicht zur Weiterfahrt. Der Betrag wird auf 7,00 Euro ermäßigt, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens nachweisen, dass eine gültige nicht übertragbare Monats- oder Jahreskarte vorhanden war.

Eine Mehrwertsteuer von 7 % ist in allen GVH Fahrpreisen gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG bereits enthalten.

Wenn Sie Besitzerin oder Besitzer einer Monatskarte (egal ob im Abo, übertragbar, persönlich oder im Einzelverkauf), einer Seniorennetzkarte oder eines Jobtickets sind, können Sie innerhalb ihres Geltungsbereichs und ihrer Geltungsdauer montags bis freitags von 19:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember ganztägig einen Erwachsenen und drei Kinder kostenlos mitnehmen. Bei der Monatskarte S müssen auch die mitgenommenen Personen eine Region-S-Karte besitzen. Anstatt einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Mitnahmeregel gilt nicht für die Monatskarte Ausbildung, U21-Produkte, Schulfahrkarte, Semesterticket, Ausbildungs- oder Jugendnetzkarte und auch nicht für das Deutschlandticket.

Wenn Sie ein Tier befördern möchten, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund können Sie auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist.

Lebende Haustiere können Sie in der Regel kostenfrei mitnehmen, wenn sie nicht größer als eine Hauskatze sind und in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden.

Hunde können von Ihnen unentgeltlich befördert werden, wenn es sich um einen Polizeihund, einen Blindenführhund, einen Behindertenbegleithund oder einen Therapiehund handelt und die Notwendigkeit der Mitnahme von Ihnen nachgewiesen werden kann.

Sie können zudem mit der Tageskarte Gruppe oder einer Monatskarte einen Hund statt einer Person mitnehmen. Pro Tageskarte Gruppe oder Monatskarte kann höchstens ein Hund mitgenommen werden.

In den Ruftaxis und im sprinti können lebende Haustiere und somit auch Hunde nur befördert werden, sofern sie nicht größer als eine Hauskatze sind, in geschlossenen Behältnissen transportiert werden und eine Beeinträchtigung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist.

Folgende Gepäckstücke und Mobilitätshilfen können unentgeltlich befördert werden, soweit die Beschaffenheit der Verkehrsmittel es zulässt:

  • Klappfahrräder, Tretroller und Faltanhänger jeweils in zusammengeklappter Form
  • Handgepäck, Krankenfahrstühle, sonstige orthopädische Hilfsmittel
  • Kinderwagen

Bitte beachten Sie dazu auch die geltenden Tarif- und Beförderungsbestimmungen.

Fahrräder können in den Zonen ABC montags bis freitags ab 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und ab 19:00 Uhr bis 06:30 Uhr des Folgetages sowie ganztags an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme ist bei der regiobus, der SVG, im sprinti und der ÜSTRA außerhalb dieser Zeiten nicht zugelassen. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann ein Fahrrad außerhalb der kostenfreien Mitnahmezeiten befördert werden, wenn eine gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für eine Tarifzone oder eine zusätzliche Monatskarte für Zone B oder C vorhanden ist – unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.

Bitte beachten Sie, dass eine Beförderung von Fahrrädern nur möglich ist, solange das Platzangebot im Fahrzeug es zulässt. Die Beförderung von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen hat Vorrang. Sicherheit und Ordnung des Betriebs geht vor. Daher bitten wir Sie, Fahrräder so im Fahrzeug unterzubringen, dass niemand gefährdet oder beeinträchtigt wird. Verwenden Sie bitte insbesondere die hierfür gekennzeichneten Stellplätze beziehungsweise Mehrzweckbereiche.

Weitere Informationen

Die Monatskarte übertragbar und Monatskarte Abo übertragbar (auch im Regionaltarif) können auch durch Dritte genutzt werden.

Eine Übertragbarkeit gilt nicht bei folgenden Produkten:

  • Onlinetickets
  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Fahrkarten des Ausbildungstarifs
  • Fahrkarten des Sozialtarifs
  • persönliche Monatskarten (wie zum Beispiel Jobtickets oder Seniorennetzkarten)
  • Jugendnetzkarte und U21-Fahrkarten
  • Semesterticket
  • Schulfahrkarte
  • Deutschlandtickets

Wenn Sie eine gültige Monatskarte für die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen besitzen, die Fahrt aber außerhalb ihres Geltungsbereichs in der 1. Wagenklasse durchgeführt werden soll, sind insgesamt zwei weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarten für die Zone, in der die Starthaltestelle liegt, erforderlich.

Wenn Sie eine Einzel-, 6er-Einzel, Tages- oder 6er-Tageskarte besitzen und eine Fahrt in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen unternehmen möchten, müssen Sie eine zusätzliche Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für die entsprechende/n Zone/n vorweisen.

Besitzen Sie eine Monatskarte (übertragbar oder persönlich) für die 2. Wagenklasse muss die zusätzliche Fahrkarte für die eingetragene/n Zone/n der verwendeten Monatskarte gelten. Jede weitere Person, die mitgenommen werden soll, muss eine entsprechende zusätzliche Fahrkarte lösen.

Möchten Sie die 1. Wagenklasse im GVH (Zonen ABC) mit dem Deutschlandticket nutzen, benötigen Sie einen Monatskarte 1. Klasse Aufpreis für das Deutschlandticket.

Schwerbehinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und gültiger Wertmarke), Begleitpersonen, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde (entsprechende Wertmarke muss im Ausweis vorhanden sein und vorgewiesen werden können), Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck können gem. Sozialgesetzbuch SGB IX vom 1.7.2001 unentgeltlich mit den Bussen und Bahnen der GVH Verbundpartner (nur in der 2. Wagenklasse) im GVH Gebiet (Zonen ABC) fahren beziehungsweise mitgeführt werden. Für die Begleitperson gilt dabei, dass sie ständig notwendig und dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist (Merkzeichen B/BN).

Darüber hinaus können schwerbehinderte Personen mit dem Ausweisvermerk „1. Kl.“ die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Zuzahlung benutzen. Für alle anderen Fahrgäste ist eine Fahrkarte für die 1. Klasse erforderlich, ohne dass der Schwerbehindertenausweis angerechnet wird.

Die im Ausweis eingetragene Begleitperson wird dabei in der Wagenklasse unentgeltlich befördert, die die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber benutzt.

Fehlt die entsprechende Wertmarke im Ausweis, muss der Schwerbehinderte zwar den vorgesehenen Fahrpreis zahlen, Begleitperson und Hund dürfen jedoch unentgeltlich fahren.

Handgepäck, ein Krankenfahrstuhl und, sofern das Verkehrsmittel es zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel sowie ein Blindenführhund beziehungsweise Behindertenbegleithund werden ebenfalls kostenfrei befördert.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert.

Nicht schulpflichtige Kinder bis einschließlich 5 Jahren können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben. Im Eisenbahnverkehr (Verkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz) werden nicht schulpflichtige Kinder bis einschließlich 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.

Mit der Einzelkarte Kind und Tageskarte Kind können Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zum ermäßigten Preis fahren. Die Tageskarte S Kind gilt ebenfalls für 6- bis 14-Jährige, ist aber nur in Kombination mit einer Region-S-Karte gültig.

Für Kindergruppen zum Beispiel bei Schul- oder Vereinsausflügen kann für bis zu 10 Kinder eine Tageskarte Gruppe Kind genutzt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können folgende Fahrkarten so erweitert werden, dass über den üblichen Geltungsbereich (Zonen A, B, C, AB oder BC) im gesamten Tarifgebiet (Zonen ABC) gefahren werden kann:

  • Monatskarte (übertragbar und persönlich)
  • Monatskarte S
  • Monatskarte Ausbildung
  • Abostartkarte

Hierzu benötigen Sie für den durch die Monats- oder Abostartkarte nicht abgedeckten Teil der Fahrt eine weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für eine Zone (A, B oder C), unabhängig von den/der tatsächlich befahrenen Zone/n.

Bei einer Fahrt mit der Stadtbahn oder Bussen mit Umstieg zur 3. Haltestelle beziehungsweise ausschließlich mit Bussen zur 5. Haltestelle in die weitere Zone benötigen Sie mindestens eine Kurzstreckenkarte.

Ist die Monatskarte für die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gültig und soll die Fahrt außerhalb ihres Geltungsbereichs in der 1. Wagenklasse durchgeführt werden, so sind insgesamt zwei weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarten für die Tarifzone, in der die Starthaltestelle liegt, erforderlich.

GVH Einzel- und Tagesfahrkarten (bisher Tickets), die vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2019 im Vorverkauf erworben wurden, konnten bis zum 30.06.2022 weiter zur Fahrt genutzt werden. Seitdem ist eine Verwendung der Einzel-, Tages- und SammelTickets mit der alten Bezeichnung "Ticket" und den alten Zonenbezeichnungen "1 Zone, 2 Zonen beziehungsweise 3 Zonen" nicht mehr zugelassen. Sie haben ihre Gültigkeit verloren.

Der Regionaltarif umfasst die drei zusätzlichen Zonen D, E und F, die außerhalb des GVH Gebiets (Zonen ABC) liegen. Fahrkarten, die im Regionaltarif erworben werden, gelten für die Beförderung zwischen dem GVH Gebiet (ABC) und den Zonen D, E und F des Regionaltarifs.

Folgende Bahnhöfe befinden sich im Regionaltarif und können mit einer entsprechenden Fahrkarte angefahren werden:

  • Zone D: Peine, Vöhrum, Schwarmstedt, Lindwedel, Lindhorst, Bad Münder, Barnten, Emmerke, Nordstemmen, Elze (Han), Algermissen, Harsum, Hildesheim Hbf., Hildesheim Ost
  • Zone E: Celle, Stadthagen, Kirchhorsten, Bückeburg, Osterwald, Hodenhagen, Banteln, Groß Düngen, Linsburg, Meinersen und Leiferde
  • Zone F: Hameln, Emmerthal, Bad Pyrmont, Hessisch-Oldendorf, Coppenbrügge, Voldagsen, Walsrode, Alfeld, Freden, Hoheneggelsen, Wesseln, Bad Salzdetfurth Solebad, Bad Salzdetfurth, Bodenburg, Derneburg, Nienburg, Gifhorn und Calberlah, Leese-Stolzenau, Eystrup, Rinteln

Der GVH Regionaltarif gilt in den Zonen D, E und F ausschließlich auf den Schienenstrecken sowie anschließend im GVH Gebiet (Zonen ABC) in Bussen und Bahnen. Dabei muss mindestens ein Bahnhof im GVH Gebiet der Zone C angefahren werden. Eine Ausnahme besteht für die Strecke Bückeburg – Kirchhorsten – Stadthagen – Lindhorst.

Im Regionaltarif werden folgende Fahrkarten ausgegeben:

  • Monatskarte
  • Monatskarte Abo
  • Monatskarte Ausbildung
  • Monatskarte Ausbildung Abo
  • Jobticket (Ausbildung), Jobticket M und S (Ausbildung)

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Dann wenden Sie sich gern an unser GVH Kundenzentrum. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.